
"Unmittelbare Bindungswirkung der Grundrechte" bedeutet, dass die im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte nicht lediglich eine Absichtserklärung sind, sondern, dass sie unmittelbar gelten. Daher wird oft auch nur kurz von "Grundrechtsbindung" gesprochen. Damit ist der Ausdruck also der Name bzw. die Substantivierung dessen, was Art. 1 III GG i...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbare_Bindungswirkung
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